Die geänderte Stromversorgungsverordnung (StromVV) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Im Messwesen sind einige neue Gesetzesartikel und Verordnungen dazugekommen, die es in sich haben. Getrieben durch die Smart Meter Technologie, wird in der StromVV nicht mehr zwischen Lastgangzähler und Smart Meter unterschieden. Zudem müssen mit unterschiedlichen Fristen neue Verordnungen umgesetzt werden.

Allgemein im Messwesen

In Art. 8 StromVV «Messwesen und Informationsprozesse» sind die Neuerungen im Messwesen zusammengefasst.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

  1. Für das Messwesen und die Informationsprozesse sind bei den Endverbrauchern und den Erzeugern intelligente Messsysteme einzusetzen. Diese bestehen aus folgenden Elementen (Art. 8a StromVV):
    1. einem elektronischen Elektrizitätszähler beim Endverbraucher oder Erzeuger, der:
      1. Wirkenergie und Blindenergie erfasst,
      2. Lastgänge mit einer Periode von fünfzehn Minuten ermittelt und mindestens sechzig Tage speichert,
      3. über Schnittstellen verfügt, wovon eine zur bidirektionalen Kommunikation mit einem Datenbearbeitungssystem reserviert ist und eine andere für den Endverbraucher oder den Erzeuger, die ihm mindestens ermöglicht, Messwerte im Moment ihrer Erfassung sowie die Lastgänge nach Ziffer 2 abzurufen, und
      4. Unterbrüche der Stromversorgung erfasst und protokolliert;
    2. Neu ist auch die Datensicherheitsprüfung in Art. 8b StromVV festgehalten. Diese zielt auf einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten ab. Alle neuen Anforderungen haben ebenfalls Auswirkungen auf die Messeinrichtungen.
    3. In Art. 8d StromVV ist der «Umgang mit Daten aus intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen» definiert, wie mit den gemessenen Daten unter dem Aspekt des Datenschutzes umzugehen ist.

Neu ist auch die Möglichkeit der Eigenverbrauchsgemeinschaft. Mit dieser neuen Möglichkeit, kann es für den VNB interessant sein, neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Zur Eigenverbrauchsgemeinschaft hat das BFE einen Leitfaden zusammengefasst.

Bei Produktionsanlagen

Für Produktionsanlagen sind in der «Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)» diverse Neuerungen zu finden. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung:

  1. Für Produktionsanlagen >30kVA braucht es in jedem Fall zwingend einen separaten Produktionszähler. Grund: HKN-Erfassung gemäss HKSV Art. 1 – 5 HKSV
    Ausnahme: «In Abweichung von Art. 1 Abs. 2 lit. a HKSV kann bei Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA, die vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen wurden und einen Eigenverbrauch einschliesslich Hilfsspeisung von höchstens 20 Prozent der produzierten Elektrizitätsmenge aufweisen, können in der Herkunftsnachweis Datenbank die eingespeiste Energie (Überschussproduktion) erfassen.»
  2. Der Zähler muss Viertelstundenwerte erfassen. Das ist zwar nirgends explizit festgehalten, ist aber implizit dadurch gegeben, dass bisher schon eine Lastgangmessung zwingend war und neu Smart Meters gemäss StromVV Standard sind.
  3. Bei KEV-Anlagen >30kVA muss der Viertelstundenwert fernausgelesen und täglich übermittelt werden. Grund: Prognose in der BG-EE.
  4. Bei Anlagen <30kVA mit Eigenverbrauch und Rücknahme des Produktionsüberschusses durch den VNB muss der Überschuss der HKN übermittelt werden, wobei dies nicht zwingend täglich zu erfolgen hat.

Mit den Dienstleistungen im Metering der Energie Pool Schweiz AG sind Sie sicher unterwegs. Wir kennen die neuen Verordnungen und Gesetze. Mit uns ist Ihr Weg in die neue Zukunft des Messwesens problemlos und im Handumdrehen realisiert.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Bruno Ganz, Geschäftsführer
Frank Oehmichen, Leiter Energiedatenmanagement
Energie Pool Schweiz AG

Download: Flyer «Alles wird smart»
Download: BfE Leitfaden Eigenverbrauch 1.2 (Stand 1. April 2018)
Download: Stromversorgungsverordnung (Stand 1. Januar 2018)
Download: Bundesgesetz über die Stromversorgung StromVG (Stand 01.01.2018)
Download: Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (Stand 1. Januar 2018)